AGBs

AGBs für Privatpersonen

Anmeldeverfahren Kurse/Schulungen

  • Wählen Sie einen Kurs/eine Schulung aus, Ihren Bedürfnissen/Kenntnissen entsprechend.
  • Die Anmeldung bedarf der Schriftform und ist verbindlich. Eine mündliche Anmeldung/ Vorabreservierung ist nicht möglich.
  • Mailen oder senden Sie die Anmeldung mit Angabe Ihrer vollständigen Anschrift und Geburtsdatum vor Kursbeginn an: Sabine Eich, Ringmauerstraße 2, 63477 Maintal – Mail: info@auftrieb-aquatraining.de
  • Innerhalb einer Woche (Ausnahmefall Urlaub) erhalten Sie eine Anmeldebestätigung mit der zu bezahlenden Kurs-/Schulungsgebühr.
  • Die Kurs-/Schulungsgebühr ist bis zum angegebenen Datum fällig. Im Falle einer Nichtüberweisung wird der Kursplatz weiter vergeben.

Rücktrittsbedingungen

  • Bei Abmeldung und Umbuchungen eines Kurses wird in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr von € 15,00 fällig, bei Schulungen € 20,00/Teilnehmer.
  • Bei kurzfristiger Absage oder Umbuchung (weniger als 14 Tage vor Kurs-/Schulungsbeginn) ist die ganze Kurs-/Schulungsgebühr fällig, bei Vorlage eines Attests die Bearbeitungsgebühr (s. Punkt 1). Ab dem Tag des Kurs-/Schulungsbeginns besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Gutschrift der Gebühr. Dies gilt auch bei Erkrankungen und bei Änderungen der persönlichen oder beruflichen Verhältnisse des Teilnehmers/der Teilnehmerin.
  • Versäumte Stunden, egal aus welchem Grund, können aufgrund der limitierten Teilnehmerzahl sowie aus organisatorischen Gründen nicht nachgeholt werden.
  • Sollten Sie an der Kursteilnahme einmal oder grundsätzlich verhindert sein, können Sie eine Ersatzperson stellen (bitte entsprechende Info an die Kursleiterin). Im Falle einer Schulung kann, nach Rücksprache, eine Ersatzperson gestellt werden.
  • Nichtbezahlen des Kurses/der Schulung gilt nicht als Abmeldung.
  • Sollte die Kurs-/Schulungsgebühr nicht bis zur angegebenen Frist überwiesen sein, entfällt der Anspruch auf den Kurs-/Schulungsplatz und die Bearbeitungsgebühr bzw. die gesamte Kursgebühr ist trotzdem fällig.
  • Bei Nichterscheinen, aufgrund versäumter Kurs-/Schulungsstunden oder Kurs-/Schulungsabbruch besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
  • Für Kursstunden, die aufgrund höherer Gewalt nicht stattfinden können, besteht kein Ersatzanspruch.
  • Die Teilnehmer versichern in einem körperlich gesunden Zustand zu sein und schwimmen zu können.
  • Versicherung
  • Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Veranstalters entstehen.
  • Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung bei Beschädigungen, Unglücksfällen jeglicher Art, Verlust, Verspätungen und sonstige Unregelmäßigkeiten.
  • Die Haftungsbeschränkung erstreckt sich auch auf die Kursleiter.

AGBs für Unternehmen

1.) Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Aufträge zwischen Sabine Eich (Auftragnehmerin) und deren Auftraggebern über die Beratung, Planung, Organisation und Durchführung von Einzel- und Teamcoachings und Seminaren, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich vor­geschrieben ist.

2.) Umfang und Ausführung des Auftrages
Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter Erfolg.

3.) Auftragserteilung
a.  Die Auftragserteilung erfolgt schriftlich und ist für beide Seiten verbindlich. Die Auftragnehmerin hat keine im schriftlichen Vertrag nicht enthaltenen Zusagen gemacht und es sind keine weiteren mündlichen Vereinbarungen getroffen worden.
b. Die Auftragnehmerin ist bis zur Erteilung eines Auftrages für drei Monate an ein von ihr erklärtes Angebot gebunden.
c. Alle Konzepte, Ideen und Planungen sind geistiges Eigentum der Auftragnehmerin und als solches urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe an Dritte, gleich zu welchem Zweck, ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Auftragnehmerin gestattet. Zuwiderhandlungen werden juristisch verfolgt.


4.) Zahlungsbedingungen
a. Die von der Auftragnehmerin genannten Preise sind Endpreise. Eine ggf. zu zahlende gesetzliche Mehrwertsteuer wird ausgewiesen.
b. Die Rechnungen sind vom Auftraggeber ohne Abzüge innerhalb von acht Tagen nach Rechnungserhalt bzw. It. der im Angebot/ Vertrag vereinbarten Zahlungsbedingungen auszugleichen.

5.) Verschiebungen oder Stornierung
Werden Trainingstermine, die bereits verbindlich mit Auftrieb abgestimmt wurden, weniger als vier Wochen vor Termin abgesagt oder storniert, so ist Auftrieb berechtigt einen zusätzliche Gebühr in Höhe von 30% des vereinbarten Honorarvolumens (zzgl. MwSt.) zu berechnen. Bei Verschiebung/Stornierung von weniger als zwei Wochen vor dem geplanten Durchführungstermin, erhöht sich die Gebühr auf 50% des Honorarvolumens (zzgl. MwSt.). Bei Verschiebung/Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, wird 80% des vereinbarten Honorarvolumens (zzgl. MwSt.) fällig.

6.) Haftung

a.  Die Haftung der Auftragnehmerin wird ausgeschlossen, mit Ausnahme der Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, sowie für Schäden im Sinne von § 309 Nr. 7a BGB.

Unberührt bleibt auch die Haftung für Schäden, die aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten der Auftraggeberin resultieren. Die Haftung beschränkt sich insoweit aber auf für die Auftraggeberin objektiv vorhersehbare und/ oder vertragstypische Schäden.

b.  Die Auftragnehmerin haftet insbesondere nicht für Schäden, die bei dem Auftraggeber oder Dritten dadurch entstehen, dass Veranstaltungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger nicht von der Auftragnehmerin zu vertretener Gründe kurzfristig abgesagt oder verschoben werden müssen.

c.  Die Auftragnehmerin kann nicht haftbar gemacht werden für nicht vertragsgemäß erbrachte Leistungen, wenn Informationen, die zur Erbringung dieser Leistung erforderlich sind, der Auftragnehmerin entweder vorenthalten oder nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zugänglich gemacht worden sind.

e.  Ein Schadensersatzanspruch erlischt, soweit er nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, gerichtlich geltend gemacht worden ist

f.   Die Veranstalterhaftpflicht (Sachwert- und Personenversicherung sowie weitere Versicherungen) obliegt der Auftragnehmer in nur bei ihren eigenen Veranstaltungen. Im Übrigen obliegt sie dem jeweiligen Auftraggeber.

7.) Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des auf der Grundlage dieser AGB ab­geschlossenen Vertrages oder dieser AGB unwirksam oder lückenhaft sein, hat dies auf die Wirksamkeit der übrigen Regelungen keinen Einfluss. Anstelle einer unwirksamen Klausel oder lückenhaften Regelung tritt dann eine rechtlich zulässige Bestimmung, die nach dem Parteiwillen dem Vertragszweck am nächsten kommt.